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   BAG, 12.08.1981 - 4 AZN 166/81   

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BAG, 12.08.1981 - 4 AZN 166/81 (https://dejure.org/1981,1641)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1981 - 4 AZN 166/81 (https://dejure.org/1981,1641)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1981 - 4 AZN 166/81 (https://dejure.org/1981,1641)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 36, 66
  • NJW 1982, 72 (Ls.)
  • MDR 1982, 82
  • JR 1982, 220
  • JR 1982, 352
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00

    Einzelanweisung an eine erfahrene Bürokraft; Büroorganisation hinsichtlich

    Mit einer solchen bislang nicht vorgefallenen Eigenmächtigkeit brauchte er nicht zu rechnen (vgl. BAG NJW 82, 72 Nr. 33 LS; auch BGH, Urt. v. 11. Juli 1958 - VI ZR 150/57, NJW 1968, 1590).
  • BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 449/84

    Revisionszulassung auf einen tatsächlich und rechtlich abtrennbaren Teil des

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Kosten des Revisionsverfahrens (BAG 36, 66, 72 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979, zu IV der Gründe a.E.).
  • LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07

    Auslegung eines anwaltlichen Schriftsatzes zur Wahrung der Einspruchsfrist gegen

    Die Kosten der erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers sind Teil der Kosten des Revisionsverfahrens (BAG 12. August 1981 - 4 AZN 166/81 - BAGE 36, 66 ff), über die im Rahmen des Berufungsverfahrens insgesamt zu entscheiden ist.
  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00
    Mit einer solchen bislang nicht vorgefallenen Eigenmächtigkeit brauchte er nicht zu rechnen (vgl. BAG NJW 82, 72 Nr. 33 LS; auch BGH, Urt. v. 11. Juli 1958 - VI ZR 150/57, NJW 1968, 1590).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
    Das gilt insbesondere auch für die schriftliche Anordnung, eine bestimmt berechnete Frist im Fristenkalender zu notieren ( BAGE 36, 66, 71 = AP Nr. 11 zu § 72 a ArbGG 1979, zu III der Gründe).
  • BFH, 02.09.1987 - II B 103/87

    - Nichtzulassungsbeschwerde bei Beschwer beider Beteiligter - Steuervergünstigung

    Jede Beschwerde ist gesondert auf ihre Zulässigkeit und ihre Begründetheit hin zu überprüfen (vgl. den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 12. August 1981 4 AZN 166/81, Arbeitsrechtliche Praxis - AP -, § 72 a des Arbeitsgerichtsgesetzes 1979 - ArbGG - Nr. 11).
  • BAG, 17.07.1984 - 3 AZR 416/81

    Tarifliche Ausschlußfristen: Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung,

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat durch Beschluß vom 12. August 1981 - 4 AZN 166/81 - die Beschwerde des Klägers als unzulässig verworfen.
  • BAG, 23.02.1984 - 4 AZN 657/83
    Die Fristversäumnis beruht vielmehr auf einem Verschulden ihrer Büro- Vorsteherin, Frau L , das sich aufgrund.der glaubhaft gemachten besonderen Umstände des vorliegenden Falles der Kläger nicht anrechnen zu lassen braucht (vgl. BAG 36, 66, 70 = AP Nr. 11 zu § ?2 a ArbGG 1979 sowie den Beschluß des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juli 1972 - 2 AZR 213/72 - AP Nr. 61 zu § 233 ZPO und das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 1975 - 5 AZR 150/75 - AP Nr. 70 zu § 233 ZPO).
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